Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 9. September 2010
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag über die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen (im Folgenden auch Kurse genannt) mit Abschluss der Zertifikatsprüfung „Junior Manager“, angeboten von der Junior Management School GmbH, im Folgenden jMS genannt. Die Durchführung der Bildungsveranstaltung erfolgt durch die jMS selbst oder einen von der jMS beauftragten Dritten.
(2) Für die Teilnahme an einer solchen Bildungsveranstaltung gelten nachfolgende Vertragsbedingungen, sofern diese nicht in einem individuell mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Bildungsvertrag abweichend geregelt werden.
§ 2 Vertragsabschluss, Preise, Vertragspartner
(1) Mit der Anmeldung/Bewerbung, die schriftlich per Post, per Fax oder per Email erfolgt, bietet der Teilnehmer oder sein Erziehungsberechtigter der jMS verbindlich den Abschluss eines Bildungsvertrages an. Die Anmeldung/Bewerbung erfolgt durch den Teilnehmer oder seinen Erziehungsberechtigen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die jMS zustande. Sie erfolgt in Form einer schriftlichen Anmeldebestätigung.
(2) Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Kursgebühr. Diese ist den jeweils aktuellen Anmeldeunterlagen zu entnehmen oder kann bei der jMS jederzeit angefordert werden.
§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
(1) Inhalt und Umfang der jeweiligen Bildungsveranstaltung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Prüfungsordnung und dem Curriculum. Inhalt und Umfang der mit der Durchführung eines Kurses verbundenen Nebenleistungen ergeben sich aus den jeweils zu den Kursen gesondert zur Verfügung gestellten Informationen.
(2) Nebenabreden, die den Umfang der sich aus der Prüfungsordnung und dem Curriculum ergebenden vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch die jMS.
(3) Die von der jMS mit der Durchführung der Bildungsveranstaltung beauftragten Mitarbeiter bzw. Dozenten sind gegenüber dem Teilnehmer weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben.
(4) Der Teilnehmer erhält nach Beendigung einer Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung bzw. nach erfolgreich abgelegter Prüfung ein Prüfungszeugnis bzw. Zertifikat. Die jMS ist berechtigt, den Teilnehmer nicht zur Prüfung zuzulassen, wenn die Kurs- oder Prüfungsgebühren nicht zuvor vollständig beglichen sind.
§ 4 Leistungsänderung
(1) Änderungen – gleich welcher Art – des Inhalts oder der Organisation einer oder mehrerer Bildungsveranstaltungen bzw. einzelner verbundener Nebenleistungen behält sich die jMS vor, soweit hierdurch der Gesamtzuschnitt der jeweiligen Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird.
(2) Insbesondere kann der in der Leistungsbeschreibung angegebene Dozent bei einer nicht vorhersehbaren Verhinderung durch einen anderen mit gleicher Qualifikation bzw. Erfahrung ersetzt werden.
(3) Die jMS ist berechtigt, die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen einem Dritten zu übertragen und die Inhalte der Schulung zu modifizieren, soweit das Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Die jMS ist nach rechtzeitiger Vorankündigung zu Verschiebungen von Kursbeginn, Unterrichtszeiten oder Unterrichtsorten befugt. Dies berechtigt den Teilnehmer nicht, die vereinbarten Kursgebühren zu mindern.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind die vertraglich vereinbarten Kursgebühren monatlich per Einzugsermächtigung anzuweisen. Bei Nichtzahlung der Kursgebühren kann der Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
(2) Fallen durch Verschulden der Teilnehmer im Lastschriftverfahren weitere Kosten für die jMS an, kann die jMS deren Erstattung vom Teilnehmer verlangen.
(3) Eine nur zeitlich begrenzte Teilnahme an Bildungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühren.
§ 6 Teilnehmerunterlagen
(1) Sämtliche Rechte am Schulungsmaterial verbleiben bei der jMS. Jede Reproduktion/Vervielfältigung – auch auszugsweise – in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder mit anderen Verfahren) oder die Weitergabe von Schulungsmaterial an Dritte zum Zwecke der Reproduktion oder Vervielfältigung ist ohne vorherige Zustimmung der jMS unzulässig. Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
(2) Wird die jMS von Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen in Anspruch genommen, so ist die jMS berechtigt, auf eigene Kosten die notwendigen Änderungen der Unterlagen beim Teilnehmer durchzuführen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, der jMS unverzüglich anzuzeigen, wenn von Dritten die Verletzung gewerblicher Schutzrechte – gleich welcher Art – geltend gemacht wird.
(3) Die jMS behält sich das Recht vor, Kursunterlagen zu aktualisieren und zu modifizieren.
§ 7 Rücktritt, Kündigung, Vertragsende
(1) Rücktritte von bereits verbindlich angemeldeten Teilnehmern müssen schriftlich bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn bei der jMS eingehen. Geht eine schriftliche Abmeldung nach der oben genannten Frist ein, werden 50 % der gesamten Kursgebühr erhoben.
(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen für eine Veranstaltung nicht erreicht, kann die jMS diese Veranstaltung mit einer Frist von zwei Wochen zum Veranstaltungsbeginn absagen und den Vertrag über die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung außerordentlich kündigen. Die jMS wird die Teilnehmer unverzüglich unterrichten, sobald absehbar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
(3) Die jMS kann den Vertrag über die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung unter Erhalt des Anspruchs auf die Kursgebühr fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer mehrfach trotz Abmahnung den Schulungsablauf stört, unentschuldigt nicht an den Unterrichtseinheiten teilnimmt, wenn er Einrichtungen des Bildungszentrums beschädigt oder zerstört oder wenn aus sonstigen ihm zuzurechnenden Gründen die weitere Teilnahme für die jMS, den Referenten oder andere Teilnehmer nicht zumutbar ist.
(4) Der Vertrag über die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung endet mit der Zertifikatsprüfung zum „Junior Manager“ oder mit Eintreten der rechtswirksam gewordenen Kündigungsfrist bei Vertragskündigung.
(5) Eine Vertragskündigung ist jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum 30.6. bzw. 31.12. eines Jahres möglich.
§ 8 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Dozenten, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und für die ordnungsgemäße Erbringung der Schulungsleistungen.
(2) Für Schäden, die Teilnehmer verursachen, haften diese oder ihre Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Erziehungsberechtigten bzw. die Teilnehmer erklären, dass eine Haftpflichtversicherung für den Schüler abgeschlossen ist.
§ 9 Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort ist der jeweilige Standort, den die jMS zur Erbringung der Bildungsveranstaltungen wählt. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.
(2) Ansprüche aus diesem Vertrag müssen i. S. einer Ausschlussfrist innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden oder eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder Lücken aufweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden wirtschaftlich und rechtlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.
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